Blog

  • Die Vogelscheuche

    Die Vogelscheuche

    Die Raben rufen: „Krah, krah, krah!
    Wer steht denn da, wer steht denn da?
    Wir fürchten uns nicht, wir fürchten uns nicht
    vor dir mit deinem Brillengesicht.
    Wir wissen ja ganz genau,
    du bist nicht Mann, du bist nicht Frau.
    Du kannst ja nicht zwei Schritte gehn
    und bleibst bei Wind und Wetter stehn.
    Du bist ja nur ein blosser Stock,
    mit Stiefeln, Hosen, Hut und Rock.
    Krah, krah, krah!“

           Christian Morgenstern

     

    Liebe Kinder, liebe Eltern und alle an unserer Schule Interessierten

    Die gesamte Schulgemeinschaft wünscht Ihnen entspannende und ereignisreiche Herbstferien.
    Wir hoffen, dass Sie sich gut erholen werden und mit neuem Elan am 2. November 2015 wieder in den Alltag starten können.

    Bis dahin grüßt Sie herzlich

    das Kollegium und alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Gebrüder- Grimm- Schule

     

  • Freiwilliges Soziales Jahr

    Freiwilliges Soziales Jahr

    Im Rahmen des Ganztagsschulkonzeptes an unserer Schule ist es möglich, ein Freiwilliges Soziales Jahr bei uns zu leisten. Hierbei werdet Ihr für 365 Tage Teil des Schulteams sein und zum Teil selbstständige Arbeit übertragen bekommen, z.B. bei Hausaufgabenbetreuung von Schülern oder bei AGs am Nachmittag.

    Während dieses Jahres habt Ihr Anspruch auf 25 Bildungs- und 26 Urlaubstage und bekommt 320 € pro Monat Taschengeld. Jedes Jahr ab August könnt ihr das FSJ beginnen.

    Weitere Informationen bekommt Ihr beim Kulturbüro Rheinland-Pfalz (www.kulturbuero-rlp.de), das die Trägerschaft des FSJ an unserer Schule übernimmt oder auf der Informationsplattform

    www.fsj-ganztagsschule.de.   

  • Aufgaben und Pflichten des SEB

    Auszug aus dem Schulgesetz für Rheinland-Pfalz über die Aufgaben und Pflichten des Schulelternbeirates (Quelle: Bildungsserver RLP)

    § 40
    Schulelternbeirat

    (1) Der Schulelternbeirat hat die Aufgabe die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten. Der Schulelternbeirat soll die Schule beraten, sie unterstützen, ihr Anregungen geben und Vorschläge unterbreiten.

    (2) Der Schulelternbeirat vertritt die Eltern gegenüber der Schule, der Schulverwaltung und gegenüber der Öffentlichkeit. Er nimmt die Mitwirkungsrechte der Eltern wahr.

    (3) Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet den Schulelternbeirat über alle Angelegenheiten, die für das Schulleben von wesentlicher Bedeutung sind.

    (4) Der Schulelternbeirat ist anzuhören bei allen für die Schule wesentlichen Maßnahmen, insbesondere bei

        Veränderungen des Schulgebäudes, der schulischen Anlagen und Einrichtungen,
        der Einführung neuer Lern- und Arbeitsmittel, soweit nicht der Schulbuchausschuss zuständig ist,
        Anträgen an den Schulträger mit Bezug auf den Haushaltsplan der Schule,
        der Einrichtung von freiwilligen Unterrichtsveranstaltungen (z. B. Arbeitsgemeinschaften),
        Fragen im Zusammenhang mit Regelungen der Beförderung der Schülerinnen und Schüler,
        Regelungen zur Ausstattung der Schulbibliothek und der Schülerbücherei,
        der Festlegung der beweglichen Ferientage.

    (5) Des Benehmens mit dem Schulelternbeirat bedürfen

        die Maßnahmen für Schulentwicklung und Qualitätssicherung,
        die Erweiterung, Einschränkung oder Aufhebung der Schule,
        die Einbeziehung der Schule in einen Schulversuch,
        die Verleihung einer Bezeichnung oder Änderung der Bezeichnung der Schule,
        die Organisation von Unterricht und außerunterrichtlicher Betreuung in der Ganztagsschule,
        die Aufstellung von Grundsätzen der Schule für die Durchführung außerunterrichtlicher schulischer Veranstaltungen,
        die Aufstellung von Grundsätzen der Schule für die außerschulische Benutzung der Schulgebäude und Schulanlagen,
        die Aufstellung von Grundsätzen der Schule für den Unterrichtsausfall bei besonderen klimatischen Bedingungen,
        die Aufstellung der Hausordnung.

    (6) Der Zustimmung des Schulelternbeirats bedürfen folgende Maßnahmen der Schule:

        Abweichungen von der Stundentafel, soweit sie in das Ermessen der einzelnen Schule gestellt sind, um fachliche oder pädagogische Schwerpunkte zu setzen,
        Aufstellung von Grundsätzen eines besonderen unterrichtlichen Angebots,
        Aufstellung von Grundsätzen über den Umfang und die Verteilung von Hausaufgaben,
        Regelungen für die Teilnahme von Eltern am Unterricht des eigenen Kindes,
        Aufstellung von Grundsätzen für die Durchführung von Schulfahrten,
        Einführung und Beendigung der Fünftagewoche und wesentliche Änderungen der Unterrichtszeit, soweit sie der einzelnen Schule überlassen sind,
        Abschluss von Schulpartnerschaften und Aufstellung von Grundsätzen für den Austausch von Schülerinnen und Schülern,
        grundsätzliche Fragen der Berufsberatung, der Gesundheitspflege, der Ernährung und des Jugendschutzes in der Schule.

    Wird ein Einvernehmen nicht erreicht, so kann die Schulleiterin oder der Schulleiter oder der Schulelternbeirat die Entscheidung des Schulausschusses herbeiführen. Die Rechte der Schulaufsicht bleiben unberührt.

    § 41
    Errichtung des Schulelternbeirats

    (1) Schulelternbeiräte werden an allen Schulen gebildet, soweit sie nicht ausschließlich von volljährigen Schülerinnen und Schülern besucht werden. An Schulen, die überwiegend von volljährigen Schülerinnen und Schülern besucht werden, kann von der Bildung eines Schulelternbeirats abgesehen werden. Bei einklassigen Schulen nimmt die Klassenelternversammlung die Aufgaben des Schulelternbeirats wahr. Für organisatorisch verbundene Schulen soll ein gemeinsamer Schulelternbeirat gebildet werden.

    (2) Dem Schulelternbeirat gehören mindestens drei und höchstens 20 Mitglieder an. Die Mitglieder werden aus der Mitte der Eltern in einer Wahlversammlung gewählt. Um die gesellschaftliche Verantwortung für Erziehung und Bildung den Sorgeberechtigten gleichmäßig zuzuordnen, bemüht sich die Schule um eine repräsentative Vertretung von Frauen und Männern im Schulelternbeirat.

    (3) Der Schulelternbeirat wird auf die Dauer von zwei Schuljahren gewählt. Er ist über die Dauer seiner Wahlzeit hinaus bis zur Wahl eines neuen Schulelternbeirats tätig.

    Weiterführende Informationen: Landeselternbeirat Rheinland-Pfalz (LEB)

  • Wir über uns

     

    Ihre Ansprechpartnerin:

    Patricia Schon-Ohnesorge
    Rektorin der Gebrüder-Grimm-Grundschule
    Schulstraße 4
    53619 Rheinbreitbach

    Telefon: 02224 / 33 07
    Telefax: 02224 / 919 288

  • Impressum Redaktionsbereich Förderverein

    Ratzefummel – Förderverein der Gebrüder Grimm Schule Rheinbreitbach e.V.
    Registergericht Amtsgericht Montabaur VR11360

    Schulstraße 4
    53619 Rheinbreitbach

    Email: fv.ratzefummel@gmail.com

    1.  Vorsitzender
    Berit Riede
    53619 Rheinbreitbach

    Inhalte
    Der Vorstand des Ratzefummel – Förderverein der Gebrüder Grimm Schule Rheinbreitbach e. V., nachfolgend Ratzefummel genannt, übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte und Informationen.
    Haftungsansprüche gegen den Ratzefummel, die sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, welche durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen oder durch fehlerhafte und unvollständige Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen.

    Der Ratzefummel behält sich ausdrücklich das Recht vor, Teile der Seite oder das gesamte Angebot ohne vorherige Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung einzustellen.

    Links
    Auf den Inhalt und die Gestaltung der außerhalb von ratzefummel-rheinbreitbach.de abgelegten Seiten hat der Vorstand des Ratzefummel keinen Einfluss und distanziert sich deshalb vorsorglich und ausdrücklich von deren Inhalten, den Inhalten derer Unterseiten bzw. den Inhalten der dort „verlinkten“ Seiten. Diese Erklärung erfolgt in Bezug auf das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 12. Mai 1998 Az. 312 O85/98.

    Der Ratzefummel ist bestrebt, in allen Publikationen geltende Urheberrechte zu beachten. Sollte es trotzdem zu einer Urheberrechtsverletzung kommen, wird der Ratzefummel das entsprechende Objekt nach Benachrichtigung aus seiner Publikation entfernen bzw. mit dem entsprechenden Urheberrecht kenntlich machen.
    Alle innerhalb des Internetangebots genannten und gegebenenfalls durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind.
    Das Urheberecht für die eigenen Inhalte des Ratzefummels auf der Domain ratzefummel-rheinbreitbach.de/ Grundschule-rheinbreitbach.de, Teilbereich Förderverein,  steht allein dem Ratzefummel  zu. Eine Vervielfältigung solcher Grafiken, Sounds oder Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Ratzefummels nicht gestattet.

    Rechtswirksamkeit
    Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit hiervon unberührt.

  • Organisatorischer Ablauf der Ganztagsschule

    Die Ganztagsschule findet von Montag bis Donnerstag von 11.45 Uhr bis 15.35 Uhr statt.

     

    • Nach dem regulären Unterrichtsende gehen die Kinder des 1. und 2. Schuljahres um 11.45 Uhr und die Kinder des 3. und 4. Schuljahres um 12.45 Uhr zum Mittagessen in unsere Mensa.

    • Nach einer Pausen- und Spielzeit auf dem Schulhof finden sich alle Kinder von 13.30 Uhr bis 14.20 Uhr zur Lernzeit in ihrem Klassenraum ein. Montags findet keine Lernzeit in der Schule statt, da dieser Nachmittag Dienstbesprechungen und Konferenzen vorbehalten ist. Die Lese- und/oder Lernaufgaben sind an diesem Tag zu Hause zu erledigen. DIe Kinder nehmen an diesem Tag an einer zweistündigen AG teil.

    • Im Anschluss an die Lernzeit und einer kurzen Spielpause finden ab 14.30 Uhr zahlreiche Arbeitsgemeinschaften statt, die sich an den Interessen und Bedürfnissen der Schüler orientieren. Die Ganztagsschulkinder des ersten Schuljahres werden von Frau Thelen und Frau Fleischhacker (FSJ-lerin) in der 1. Schuljahr AG betreut. Alle anderen Schülerinnen und Schüler suchen sich zu Beginn eines Halbjahres eine Arbeitsgemeinschaft aus. Die AGs enthalten Angebote aus dem sportlichen, kreativen und naturwissenschaftlichen Bereich.

     

     

     

  • Lage

    Lage

    Unsere Schule befindet sich in der Schulstraße 4 in Rheinbreitbach.


    Karte: OpenStreetMap – Veröffentlicht unter CC-BY-SA

  • Impressum

    Impressum

    Dieses Internetangebot wird herausgegeben von:

    Gebrüder-Grimm-Grundschule Rheinbreitbach
    Schulstraße 4
    53619 Rheinbreitbach

    Telefon: 02224 / 33 07
    Telefax: 02224 / 919 288
    E-Mail: gebruedergrimmschule@t-online.de
    www.grundschule-rheinbreitbach.de

    Foto: Stephanie Hofschlaeger  / pixelio.de


    Verantwortlich für den Inhalt dieser Webseite und vertretungsberechtigt 
    (mit Ausnahme Förderverein + SEB):

    Rektorin
    Frau Birgit Dohrmann


    Zuständige Aufsichtsbehörde:

    Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Abteilung 3

    Kurfürstliches Palais
    Willy- Brandt- Platz 3
    D- 54290 Trier


    Träger:

    Ortsgemeinde Rheinbreitbach vertreten durch
    Ortsbürgermeister Herrn Roland Thelen

    Obere Burg, Schulstraße 7 a, 53619 Rheinbreitbach
    Telefon: 02224 / 72020, Telefax: 02224 / 76080
    Email: info@rheinbreitbach.de
    Web: www.Rheinbreitbach.de


    Kontakt für Anregungen und Hinweise:

     E-Mail: redaktion@grundschule-rheinbreitbach.de


    Haftungsausschluss (Disclaimer)

    Bitte beachten Sie die wichtigen rechtlichen Hinweise zu den Inhalten des Onlineangebotes, zu Verweisen bzw. externe Linke zum Urheberrecht.

     1. Inhalt des Onlineangebotes

    Die Inhalte unserer Schulhomepage www.grundschule-rheinbreitbach.de sollen Ihnen den Zugang zu Informationen über unsere Schule erleichtern und ein zutreffendes Bild von den Tätigkeiten, Aktivitäten und dem Leben der Grundschule Rheinbreitbach sowie der dort befindlichen Schülerinnen und Schüler vermitteln.

    Auf die Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit, Verständlichkeit und Verfügbarkeit der bereitgestellten Informationen wird zwar sehr sorgfältig geachtet, dennoch übernimmt die Grundschule Rheinbreitbach keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Verfügbarkeit oder Aktualität der bereitgestellten Inhalte.

    Die Grundschule Rheinbreitbach haftet nicht für Schäden materieller oder immaterieller Art, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung angebotener Informationen oder dieses Internetangebots entstehen. Für etwaige Schäden, die beim Aufrufen oder Herunterladen von Daten durch Schadsoftware oder der Installation oder Nutzung von Software verursacht werden, wird nicht gehaftet, sofern seitens der Schule kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Ein Vertragsverhältnis mit den Nutzern des Internetangebots kommt nicht zustande.

    Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Grundschule Rheinbreitbach behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

    2. Inhalte anderweitiger Anbieter (Verweise und externe Links)

    Die auf diesen Seiten evtl. vorhandenen direkten oder indirekten Verweise (“Links“) zu Inhalten von Internetseiten Dritter („fremden Inhalten“) wurden durch die Grundschule Rheinbreitbach nach bestem Wissen und unter Beachtung größtmöglicher Sorgfalt erstellt und vermitteln lediglich den Zugang zu „fremden Inhalten“. Dabei wurde auf die Vertrauenswürdigkeit dritter Anbieter und die Fehlerfreiheit sowie Rechtmäßigkeit der „fremden Inhalte“ besonders geachtet.

    Da jedoch der Inhalt von Internetseiten dynamisch ist und sich jederzeit ändern kann, ist eine stetige Einzelfallprüfung sämtlicher Inhalte, auf die ein Verweis oder externer Link erstellt wurde, nicht in jedem Fall möglich. Die Grundschule Rheinbreitbach macht sich deshalb den Inhalt von Internetseiten Dritter, die mit der eigenen Internetpräsenz verlinkt sind, insoweit ausdrücklich nicht zu eigen.

    Für Schäden aus der Nutzung oder Nichtnutzung „fremder Inhalte“ haftet ausschließlich der jeweilige Anbieter der Seite, auf die verwiesen wurde.

    3. Urheberrecht

    Alle Inhalte und Strukturen dieser Website sind urheberrechtlich geschützt. Die Veröffentlichung im World Wide Web oder in sonstigen Diensten des Internet bedeutet noch keine Einverständniserklärung für eine anderweitige Nutzung durch Dritte. Die anderweitige Nutzung des hier bereitgestellten Informationsmaterials über die Schule ist daher nicht zulässig. Auf den Webseiten zur Verfügung gestellte Texte, Textteile, Grafiken, Tabellen sowie Ton-, Video- oder Bildmaterialien von Schülerinnen und Schüler oder Lehrkräfte der Schule, dürfen ohne vorherige Zustimmung der Grundschule Rheinbreitbach nicht vervielfältigt, nicht verbreitet und nicht ausgestellt werden.

    4. Datenschutz

    Die Nutzung der im Rahmen des Impressums oder vergleichbarer Angaben veröffentlichten Kontaktdaten wie Postanschriften, Telefon- und Faxnummern sowie Emailadressen durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderten Informationen oder Werbung ist nicht gestattet. Rechtliche Schritte gegen die Versender von sogenannten Spam-Mails bei Verstößen gegen dieses Verbot sind ausdrücklich vorbehalten.

     5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses

    Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

    6. Fehlermeldungen

    Die Grundschule Rheinbreitbach bittet die Nutzer von www.grundschule-rheinbreitbach.de, auf rechtswidrige oder fehlerhafte Inhalte Dritter, zu denen in der Internetpräsenz ein Link unterhalten wird, ggf. aufmerksam zu machen. Ebenso wird um eine Nachricht unter der angegebenen Kontaktadresse gebeten, wenn eigene Inhalte nicht fehlerfrei, aktuell, vollständig, verfügbar oder verständlich sind.