Elterninfo
GRUNDSATZREGELUNG
GTS, Kurzzeitbetreuung und GTS-Betreuungen
am letzten Schultag vor den Ferien
Liebe Eltern,
da immer wieder Fragen zu o. g. Regelung auftreten, erhalten Sie hiermit schriftlich die grundsätzliche Regelung der Betreuungen für den letzten Schultag vor allen Ferien (Oster-, Sommer-, Herbst- und Weihnachtsferien). Diese Regelung gilt nicht vor Feiertagen!
letzter Schultag |
Mo - Do |
Fr |
Weiberfastnacht |
GTS |
nein |
nein |
|
GTS –Anschlussbetr. |
nein |
nein |
|
GTS - Freitagsbetr. |
ja |
||
Kurzzeitbetreuung bis 14:15 Uhr |
ja |
ja |
nein |
Notfallgruppen werden nicht eingerichtet!
Bei Ausgabe des Halbjahres- und Jahreszeugnisses ist Unterrichtsschluss um 11:45 Uhr.
Am letzten Schultag vor den Oster-, Herbst- und Weihnachtsferien ist regulärer Unterrichtsschluss (ministerielle Vorgabe ab dem SJ 18/19).
Herzliche Grüße
Patricia Schon-Ohnesorge
Rektorin